Basis einer Kontrolle ist ein Assessment der Entstaubungsanlage, aus welchem die Anforderungen hervor gehen. Gleichwertige Ausgangsbasis, sofern vorhanden, ist ein Lastenheft, ein Inbetriebnahmeprotokoll oder ähnliches Dokument.
Anforderungen an Ihre Entstaubungsanlage sind die abzusaugenden Volumenstörme und die vorgegebenen Luftgeschwindigkeiten im Rohr. Diese können gemessen werden. Mit einem Anemometer kann die Geschwindigkeit am Absaugpunkt bestimmt werden. Besser bzw. genauer ist jedoch die Messung im Rohr mit einer Staurohrsonde (Prandtl-Sonde). Die Wirksamkeit der Staubabsaugung wird zusätzlich visuell beurteilt - z.B. Verunreinigungen durch Staub um den Absaugpunkt herum. Ggfs. werden Maßnahmen vorgeschlagen. Wir richten uns bei den Kontrollen nach der DGUV Regel 109-002 (und ferner der VDMA 24176). Die Anforderungen nach TRBS 1203 erfüllen wir.
Ergebnis der regelmäßigen Kontrolle ist ein Kontrollbericht für Ihre Entstaubung mit notwendigen Maßnahmen.